Scheidungsanwalt Türkei | Ayşe Deniz Oral

Eine Scheidung in der Türkei betrifft häufig weit mehr als nur die formale Beendigung einer Ehe. Je nach Einzelfall können zugleich Fragen zum Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Schadensersatz, zur Aufteilung des ehelichen Vermögens oder zur Nutzung der Familienwohnung zu klären sein.

Bei internationalen Ehen kommt eine weitere zentrale Frage hinzu: Kann das Scheidungsverfahren überhaupt vor einem türkischen Gericht geführt werden und welches Recht ist anzuwenden?

Rechtsanwältin Ayşe Deniz Oral berät und vertritt Mandanten in der Türkei insbesondere im Scheidungs- und Familienrecht. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst einvernehmliche und streitige Scheidungsverfahren, Unterhaltsansprüche, Sorgerechtsangelegenheiten, vermögensrechtliche Folgen der Scheidung sowie familienrechtliche Verfahren mit Auslandsbezug.

Gerade bei türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland oder einem anderen europäischen Staat leben, sowie bei Ehen zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollte vor Einleitung eines Verfahrens geprüft werden, welches Gericht zuständig ist, ob bereits ein Verfahren im Ausland anhängig ist und welche Auswirkungen eine ausländische Entscheidung in der Türkei entfalten kann.

Scheidung in der Türkei bei Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland

Viele türkische Staatsangehörige leben dauerhaft in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Österreich, der Schweiz oder anderen Ländern, verfügen aber weiterhin über familiäre oder vermögensrechtliche Verbindungen zur Türkei.

Allein die türkische Staatsangehörigkeit bedeutet nicht, dass jede Scheidung zwingend in der Türkei durchgeführt werden muss. Umgekehrt schließt ein Wohnsitz im Ausland ein Scheidungsverfahren in der Türkei nicht in jedem Fall aus.

Bei internationalen Scheidungen müssen insbesondere die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, ihre Wohnsitze, der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, bereits anhängige Verfahren und eine möglicherweise im Ausland ergangene Scheidungsentscheidung berücksichtigt werden.

Auch wenn die Ehe in der Türkei geschlossen wurde, folgt daraus nicht automatisch, dass ausschließlich türkische Gerichte für die Scheidung zuständig sind.

Vor Klageerhebung sollte deshalb zunächst die internationale und örtliche Zuständigkeit geprüft werden.

Können in Deutschland lebende Ehegatten sich in der Türkei scheiden lassen?

Ob ein Scheidungsverfahren in der Türkei geführt werden kann, hängt von den persönlichen Umständen der Ehegatten und den Regeln des türkischen internationalen Privatrechts ab.

Eine pauschale Antwort allein aufgrund der türkischen Staatsangehörigkeit oder des Ortes der Eheschließung ist nicht möglich.

Besondere Bedeutung haben Fälle, in denen einer der Ehegatten weiterhin in der Türkei lebt, beide Ehegatten türkische Staatsangehörige sind oder zwischen der Ehe und der Türkei weiterhin eine rechtlich relevante Verbindung besteht.

Wurde bereits in Deutschland oder einem anderen Staat ein Scheidungsverfahren eingeleitet, muss außerdem geprüft werden, welche Auswirkungen dieses Verfahren auf ein mögliches Verfahren in der Türkei hat.

Welches Gericht ist für eine Scheidung in der Türkei zuständig?

Nach Art. 168 des türkischen Zivilgesetzbuchs kann eine Scheidung im innerstaatlichen Verhältnis grundsätzlich am Wohnsitz eines Ehegatten oder an dem Ort erhoben werden, an dem die Ehegatten unmittelbar vor Einleitung des Verfahrens mindestens sechs Monate gemeinsam gelebt haben.

Bei einem Auslandsbezug reicht diese Prüfung jedoch nicht aus. Zusätzlich muss festgestellt werden, ob die türkischen Gerichte international zuständig sind.

Dass eine Person Immobilien in der Türkei besitzt, ihre Familie dort lebt oder sie regelmäßig Urlaub in der Türkei macht, begründet nicht automatisch die Zuständigkeit eines beliebigen türkischen Familiengerichts.

Die Zuständigkeit sollte deshalb vor Einreichung der Scheidungsklage geklärt werden.

Einvernehmliche Scheidung in der Türkei

Sind sich beide Ehegatten sowohl über die Scheidung als auch über deren wesentliche Folgen einig, kann eine einvernehmliche Scheidung in Betracht kommen.

Nach Art. 166 Abs. 3 des türkischen Zivilgesetzbuchs muss die Ehe hierfür mindestens ein Jahr bestanden haben.

Die Ehegatten müssen sich insbesondere über die wesentlichen Folgen der Scheidung einigen. Dazu können gehören:

  • Sorgerecht für gemeinsame Kinder,
  • Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind,
  • Kindesunterhalt,
  • Ehegattenunterhalt,
  • materieller und immaterieller Schadensersatz,
  • Prozesskosten und weitere finanzielle Folgen der Scheidung.

Die Vereinbarungen werden regelmäßig in einem schriftlichen Scheidungsprotokoll festgehalten und dem Gericht vorgelegt.

Besondere Vorsicht ist bei allgemeinen Klauseln geboten, nach denen die Ehegatten erklären, keinerlei weitere Ansprüche gegeneinander zu haben. Solche Formulierungen können später zu Streit darüber führen, ob auch vermögensrechtliche Ansprüche, Schmuck, Immobilien oder andere Forderungen erfasst werden sollten.

Bei erheblichem Vermögen sollte deshalb bereits vor Unterzeichnung des Scheidungsprotokolls geprüft werden, welche Ansprüche tatsächlich geregelt und welche ausdrücklich vorbehalten werden sollen.

Müssen beide Ehegatten bei einer einvernehmlichen Scheidung persönlich erscheinen?

Bei der einvernehmlichen Scheidung verlangt das türkische Recht, dass der Richter die Ehegatten persönlich anhört und sich davon überzeugt, dass die Entscheidung zur Scheidung auf ihrem freien Willen beruht.

Eine anwaltliche Vollmacht ersetzt daher nicht in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Anhörung der Ehegatten.

Gerade für Mandanten, die in Deutschland oder einem anderen Staat leben, sollte deshalb vor Einleitung des Verfahrens geklärt werden, in welchem Umfang persönliche Anwesenheit erforderlich ist und wie das Verfahren organisatorisch vorbereitet werden kann.

Eine pauschale Zusage, wonach für eine einvernehmliche Scheidung niemals eine Reise in die Türkei erforderlich sei, wäre nicht sachgerecht.

Streitige Scheidung in der Türkei

Eine streitige Scheidung liegt insbesondere vor, wenn ein Ehegatte die Scheidung ablehnt oder die Ehegatten zwar grundsätzlich geschieden werden wollen, sich aber über Sorgerecht, Unterhalt, Schadensersatz oder andere Folgen nicht einigen können.

Das Gericht entscheidet eine streitige Scheidung nicht allein aufgrund der Erklärung eines Ehegatten, die Ehe sei gescheitert.

Die Tatsachen, auf die die Scheidung gestützt wird, müssen im Verfahren vorgetragen und bei Bestreiten bewiesen werden.

Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Umstände eine Rolle spielen:

  • körperliche Gewalt,
  • Beleidigungen und Demütigungen,
  • wirtschaftliche Gewalt,
  • Untreue,
  • Vernachlässigung der Familie,
  • schwere Verletzungen ehelicher Pflichten,
  • massive Einmischung von Familienangehörigen,
  • finanzielle Schädigung des anderen Ehegatten,
  • oder andere Verhaltensweisen, welche die Fortsetzung der Ehe unzumutbar machen.

Ein umfangreicher Vortrag sämtlicher Streitigkeiten während der Ehe ist nicht automatisch vorteilhaft. Entscheidend ist vielmehr, welche Tatsachen rechtlich erheblich sind und durch welche Beweismittel sie nachgewiesen werden können.

Was passiert, wenn mein Ehepartner nicht geschieden werden möchte?

Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist für eine streitige Scheidung nicht zwingend erforderlich.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen eines Scheidungsgrundes erfüllt und können die zugrunde liegenden Tatsachen bewiesen werden, kann das türkische Gericht die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten scheiden.

Die Erklärung „Ich möchte nicht geschieden werden“ verhindert daher nicht automatisch die Scheidung.

Entscheidend ist, ob der geltend gemachte Scheidungsgrund nachgewiesen werden kann.

Hat auch der beklagte Ehegatte eigene Scheidungsgründe, kann zu prüfen sein, ob eine Widerklage erhoben werden sollte.

Mein Ehepartner lebt in Deutschland. Kann ich trotzdem in der Türkei die Scheidung beantragen?

Der Wohnsitz eines Ehegatten im Ausland schließt ein Scheidungsverfahren in der Türkei nicht automatisch aus.

Allerdings können Zustellung und Kommunikation mit einem im Ausland lebenden Ehegatten das Verfahren verlängern.

Gerichtliche Schriftstücke müssen gegebenenfalls über die hierfür vorgesehenen internationalen Zustellungswege übermittelt werden. Welches Verfahren gilt, hängt unter anderem vom Staat ab, in dem sich der Ehegatte befindet, sowie von den einschlägigen internationalen Übereinkommen.

Eine vollständige und aktuelle Anschrift des im Ausland lebenden Ehegatten ist deshalb von erheblicher Bedeutung.

Muss ich für meine Scheidung in die Türkei kommen?

Viele Verfahrenshandlungen können durch einen türkischen Rechtsanwalt aufgrund einer ordnungsgemäßen Vollmacht vorgenommen werden.

Dazu gehören je nach Verfahren insbesondere:

  • Vorbereitung und Einreichung von Schriftsätzen,
  • Akteneinsicht,
  • Stellungnahmen zu den Schriftsätzen der Gegenseite,
  • Teilnahme an Gerichtsterminen, bei denen die persönliche Anwesenheit nicht vorgeschrieben ist,
  • Einreichung von Beweisen,
  • Verfolgung des Verfahrens und der Rechtsmittel.

Ob der Mandant persönlich erscheinen muss, hängt jedoch von der Verfahrensart und dem jeweiligen Verfahrensschritt ab.

Bei der einvernehmlichen Scheidung ist die persönliche Anhörung der Ehegatten besonders zu beachten.

Wer im Ausland lebt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, entweder für jede Verhandlung in die Türkei reisen zu müssen oder niemals persönlich erscheinen zu müssen.

Vollmacht für ein Scheidungsverfahren in der Türkei

Für Scheidungsverfahren muss die anwaltliche Vollmacht die für familienrechtliche Verfahren erforderlichen besonderen Befugnisse enthalten.

Türkische Staatsangehörige im Ausland können die Vollmacht regelmäßig über ein türkisches Konsulat ausstellen lassen.

Bei Vollmachten, die vor ausländischen Behörden oder Notaren errichtet werden, können je nach Staat eine Apostille oder andere Beglaubigung sowie eine türkische Übersetzung erforderlich sein.

Vor Ausstellung der Vollmacht sollte geklärt werden, welche Form und welche besonderen Befugnisse für das konkrete Verfahren erforderlich sind.

Eine allgemeine Vollmacht ohne die erforderliche ausdrückliche Scheidungsbefugnis kann für das Verfahren unzureichend sein.

Sorgerecht nach einer Scheidung in der Türkei

Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder, entscheidet das Gericht über das Sorgerecht nach dem Wohl des Kindes.

Es gibt im türkischen Recht keinen absoluten Grundsatz, wonach das Sorgerecht stets der Mutter oder dem finanziell stärkeren Elternteil übertragen werden muss.

Berücksichtigt werden können insbesondere:

  • Alter und Entwicklungsstand des Kindes,
  • bisherige Betreuungssituation,
  • schulische Kontinuität,
  • gesundheitliche Bedürfnisse,
  • Beziehung zu Mutter und Vater,
  • Betreuungsmöglichkeiten der Eltern,
  • Stabilität der Lebensverhältnisse,
  • Sicherheit und persönliche Entwicklung des Kindes.

Das Einkommen eines Elternteils kann berücksichtigt werden, ist jedoch nicht allein ausschlaggebend.

Dem Elternteil, dem das Sorgerecht nicht übertragen wird, wird grundsätzlich ein persönlicher Umgang mit dem Kind ermöglicht, soweit das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

Bei internationalen Familien können zusätzlich Fragen des Wohnsitzwechsels in ein anderes Land, der Zustimmung zu Auslandsreisen oder des internationalen Kindesentführungsrechts auftreten.

Kindesunterhalt in der Türkei

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, kann verpflichtet werden, sich entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten für Betreuung, Ausbildung, Gesundheit und sonstige Bedürfnisse des Kindes zu beteiligen.

Es gibt keinen gesetzlichen Pauschalbetrag, der allein anhand des monatlichen Einkommens bestimmt wird.

Berücksichtigt werden sowohl die tatsächlichen Bedürfnisse des Kindes als auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten beider Elternteile.

Schulgebühren, Transport, Gesundheitskosten, besondere Ausbildungsbedürfnisse und andere regelmäßige Ausgaben können die Höhe beeinflussen.

Lebt der unterhaltspflichtige Elternteil in Deutschland, können auch dessen dortige Einkünfte und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Bemessung von Bedeutung sein.

Ehegattenunterhalt nach türkischem Recht

Neben dem Kindesunterhalt kann nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen Ehegattenunterhalt verlangt werden.

Nach Art. 175 des türkischen Zivilgesetzbuchs kann der Ehegatte, der infolge der Scheidung in Bedürftigkeit geraten würde, Unterhalt verlangen, sofern sein Verschulden an der Scheidung nicht schwerer wiegt als das Verschulden des anderen Ehegatten.

Das Geschlecht ist dabei nicht entscheidend. Auch ein Mann kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Unterhalt von seiner ehemaligen Ehefrau verlangen.

Dass ein Ehegatte arbeitet, schließt einen Unterhaltsanspruch nicht automatisch aus. Maßgeblich sind die tatsächliche wirtschaftliche Situation, das Einkommen, die notwendigen Lebenshaltungskosten und die weiteren Umstände des Einzelfalls.

Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in der Türkei

Das Scheidungsverfahren und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten sind miteinander verbunden, aber rechtlich nicht identisch.

Die Tatsache, dass eine Immobilie, ein Fahrzeug oder ein Bankkonto nur auf den Namen eines Ehegatten eingetragen ist, beantwortet nicht automatisch die Frage, ob der andere Ehegatte aus dem ehelichen Güterstand einen Anspruch hat.

Ebenso bedeutet die Ehe nicht, dass sämtliches Vermögen stets zur Hälfte geteilt wird.

Von Bedeutung sind insbesondere:

  • Zeitpunkt des Erwerbs,
  • Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel,
  • der für die Ehe geltende Güterstand,
  • Schenkungen,
  • Erbschaften,
  • bereits vor der Ehe vorhandenes Vermögen,
  • und gegebenenfalls Vermögensverschiebungen während oder kurz vor dem Scheidungsverfahren.

Vermögen, das bereits vor der Ehe vorhanden war oder durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurde, kann rechtlich anders behandelt werden als Vermögen, das während der Ehe aus Erwerbseinkommen angeschafft wurde.

Bei binationalen Ehen muss zusätzlich geprüft werden, welches Recht auf den ehelichen Güterstand anzuwenden ist.

Immobilien in der Türkei nach einer Scheidung in Deutschland

Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung beantwortet nicht automatisch sämtliche Fragen hinsichtlich von Immobilien oder anderem Vermögen in der Türkei.

Besitzen ehemalige Ehegatten beispielsweise eine Wohnung, ein Grundstück oder andere Vermögenswerte in der Türkei, muss geprüft werden, welche vermögensrechtlichen Ansprüche nach der Scheidung noch bestehen und vor welchem Gericht sie geltend gemacht werden können.

Von Bedeutung ist auch, ob die deutsche Entscheidung bereits vermögensrechtliche Fragen geregelt hat.

Ausländische Scheidungsentscheidung und vermögensrechtliche Auseinandersetzung sollten deshalb getrennt geprüft werden.

Anerkennung einer deutschen Scheidung in der Türkei

Wer bereits in Deutschland geschieden wurde, muss nicht zwingend ein zweites Scheidungsverfahren in der Türkei führen.

Stattdessen muss die ausländische Scheidung gegebenenfalls in der Türkei anerkannt oder in das türkische Personenstandsregister eingetragen werden.

Das türkische Recht kennt hierfür unterschiedliche Verfahren.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine im Ausland ergangene gerichtliche oder behördliche Scheidungsentscheidung über das Verfahren nach Art. 27/A des türkischen Personenstandsgesetzes administrativ in das türkische Register eingetragen werden.

Sind die Voraussetzungen der administrativen Registrierung nicht erfüllt, kann eine gerichtliche Anerkennung erforderlich sein.

Besonders häufig betrifft dies türkische Staatsangehörige, die in Deutschland rechtskräftig geschieden wurden, im türkischen Personenstandsregister jedoch weiterhin als verheiratet erscheinen.

In Deutschland geschieden, in der Türkei noch verheiratet

In dieser Situation sollte grundsätzlich nicht ohne weitere Prüfung eine neue Scheidungsklage in der Türkei erhoben werden.

Zunächst ist die deutsche Scheidungsentscheidung zu untersuchen.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen relevant:

  • Ist die Entscheidung rechtskräftig?
  • Von welchem Gericht oder welcher Behörde stammt sie?
  • Kann sie unmittelbar beim türkischen Personenstandsregister eingetragen werden?
  • Ist ein gerichtliches Anerkennungsverfahren erforderlich?
  • Enthält das Urteil zusätzlich Unterhalts-, Sorgerechts- oder andere vollstreckbare Regelungen?

Für das Verfahren werden regelmäßig die ausländische Entscheidung, der Nachweis ihrer Rechtskraft sowie ordnungsgemäß beglaubigte und übersetzte Unterlagen benötigt.

Die genauen Anforderungen hängen von der Art der Entscheidung und dem jeweiligen Staat ab.

Kann ein türkisches Scheidungsurteil in Deutschland verwendet werden?

Auch eine in der Türkei ausgesprochene Scheidung muss gegebenenfalls in Deutschland anerkannt oder in den deutschen Personenstandsregistern berücksichtigt werden.

Ob und welches Verfahren erforderlich ist, bestimmt sich nach deutschem Recht und den einschlägigen internationalen Regelungen.

Die türkische Scheidung führt daher nicht in jedem Fall automatisch dazu, dass sämtliche deutschen Register ohne weiteres aktualisiert werden.

Personen mit familiären Verbindungen zu mehreren Staaten sollten deshalb sicherstellen, dass ihre Scheidung in allen rechtlich relevanten Ländern ordnungsgemäß berücksichtigt wird.

Dies kann insbesondere vor einer erneuten Eheschließung, bei Erbschaften oder bei familienrechtlichen Folgefragen von Bedeutung sein.

Beweise im türkischen Scheidungsverfahren

In einem streitigen Scheidungsverfahren ist die Beweissituation von erheblicher Bedeutung.

Je nach Sachverhalt können unter anderem folgende Beweismittel relevant sein:

  • Zeugenaussagen,
  • Nachrichten und sonstige Korrespondenz,
  • Bankunterlagen,
  • medizinische Unterlagen,
  • Polizeiberichte und Strafakten,
  • Fotos und Videos,
  • Social-Media-Inhalte,
  • Reise- und Unterkunftsdaten,
  • sonstige finanzielle Dokumente.

Nicht jede Information, die einen Verdacht bestätigt, darf automatisch als Beweis verwendet werden.

Das heimliche Eindringen in passwortgeschützte Konten, das Abfangen privater Kommunikation oder andere erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre können die Verwertbarkeit von Beweismitteln in Frage stellen und weitere rechtliche Probleme verursachen.

Es sollte daher vor einer eigenmächtigen Beweissicherung geprüft werden, ob das Vorgehen rechtlich zulässig ist.

Wie lange dauert eine Scheidung in der Türkei?

Für Scheidungsverfahren gibt es keine einheitliche Dauer.

Eine vollständig vorbereitete einvernehmliche Scheidung kann wesentlich schneller abgeschlossen werden als ein streitiges Verfahren.

Bei einer streitigen Scheidung können insbesondere folgende Punkte die Dauer beeinflussen:

  • Zustellung an einen im Ausland lebenden Ehegatten,
  • Umfang der Beweisaufnahme,
  • Zahl der Zeugen,
  • Gutachten,
  • Ermittlungen zu Einkommen und Vermögen,
  • familienpsychologische oder sozialpädagogische Untersuchungen,
  • parallele Strafverfahren,
  • Rechtsmittelverfahren.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil kann das Verfahren durch Berufung und gegebenenfalls weitere Rechtsmittel fortgesetzt werden.

Eine verbindliche Zusage, wonach jede Scheidung innerhalb einer bestimmten Zahl von Tagen oder Monaten abgeschlossen wird, wäre daher nicht seriös.

Scheidungsanwältin für in Deutschland lebende Türken

Viele familienrechtliche Mandate in der Türkei betreffen Mandanten, die dauerhaft in Deutschland leben.

Eine anwaltliche Vertretung in der Türkei kann insbesondere erforderlich werden, wenn:

  • eine Scheidung in der Türkei eingeleitet werden soll,
  • der andere Ehegatte bereits eine Scheidungsklage in der Türkei erhoben hat,
  • eine deutsche Scheidung in der Türkei anerkannt werden muss,
  • Immobilien oder anderes Vermögen in der Türkei vorhanden sind,
  • Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen einen Bezug zur Türkei haben,
  • oder türkische Personenstandsregister nach einer Scheidung im Ausland noch nicht aktualisiert wurden.

Viele Verfahrenshandlungen können aufgrund einer ordnungsgemäß erteilten Vollmacht durch einen Rechtsanwalt in der Türkei vorgenommen werden. Dadurch kann die Zahl erforderlicher Reisen in die Türkei erheblich reduziert werden.

Anwaltliche Vertretung bei Scheidungsverfahren in der Türkei

Vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens sollten die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse der Ehe gemeinsam betrachtet werden.

Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Zuständigkeit, die Festlegung des Scheidungsgrundes, die Beweissituation, bereits anhängige Verfahren im Ausland, mögliche Unterhalts- und Sorgerechtsansprüche sowie vermögensrechtliche Fragen.

Die anwaltliche Vertretung kann insbesondere umfassen:

  • Vorbereitung und Einreichung der Scheidungsklage,
  • Vertretung des beklagten Ehegatten,
  • Erhebung einer Widerklage,
  • Beantragung vorläufiger Maßnahmen,
  • Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen,
  • Vertretung in Sorgerechtsfragen,
  • Einreichung und Prüfung von Beweisen,
  • Teilnahme an Gerichtsterminen,
  • Prüfung von Gutachten und Berichten,
  • Durchführung von Rechtsmittelverfahren,
  • Begleitung vermögensrechtlicher Folgeprozesse,
  • Anerkennung ausländischer Scheidungsentscheidungen.

Bei internationalen Scheidungen kommen die Prüfung von Vollmachten, Apostillen, Übersetzungen, internationalen Zustellungen und ausländischen Entscheidungen hinzu.

Rechtsanwältin Ayşe Deniz Oral

Rechtsanwältin Ayşe Deniz Oral verfügt über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung und ist insbesondere im Scheidungs- und Familienrecht tätig.

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst einvernehmliche und streitige Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht, vermögensrechtliche Folgen einer Scheidung sowie internationale familienrechtliche Angelegenheiten mit Bezug zur Türkei.

Mandanten mit Wohnsitz in Deutschland oder anderen europäischen Staaten können in Verfahren vor türkischen Gerichten vertreten werden, sofern die gesetzlichen Zuständigkeits- und Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei einer internationalen Scheidung sollte zunächst geklärt werden, ob ein Verfahren in der Türkei geführt werden kann, ob bereits eine ausländische Entscheidung oder ein ausländisches Verfahren besteht und welche familien- oder vermögensrechtlichen Fragen gesondert behandelt werden müssen.

Rechtsanwältin Ayşe Deniz Oral
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